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Veröffentlicht am Donnerstag, 14 April 2011 11:40
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Geschrieben von Super User
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Viele Fragen zur Pflege und der Pflegeversicherung und von den Pflegekassen meist keine oder nur unzureichende Antworten.
Kann der Hilfebedürftige in seiner Wohnung bleiben? Worauf ist beim Abschluss eines ambulanten Pflegevertrages zu achten? Muss eine Vorsorgevollmacht verfasst werden, damit die Angehörigen entscheiden dürfen, wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage ist? Müssen Kinder für die Pflegekosten aufkommen?
Als Pflegeberaterin stehe ich hilfsbedürftigen Menschen, die einen Anspruch auf Beratungsleistung haben, mit Rat und Tat zur Seite.
Ich sehe mich verantwortlich für die ganzheitliche Beratung im Kontext der Pflege. Insbesondere berate ich Sie zu sozialrechtlichen Ansprüchen und zu Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit, sowie zu Formen der stationären und ambulanten Versorgung.
Ich zeige Möglichkeiten der Unterstützung auf und hole Angebote dazu ein. Sollten Sie durch ehrenamtliche Dienste oder Selbsthilfegruppen unterstützt werden, bin ich Sie Kontakter und Vermittler. Bei Bedarf beantrage ich Ansprüche bei den Leistungsträgern oder Dienstleistern.
Pflegeberatung und Unterstützung werden zukünftig immer wichtiger, damit pflegebedürftige Menschen im Dschungel von Angeboten und unterstützenden Dienstleistungen eine richtige Entscheidung für sich fällen können.
Als Pflegeberater nach § 7a SGB XI kann ich die Versorgungssituation des Pflegebedürftigen verbessern, dessen Angehörige entlasten und die häusliche Pflege stärken.
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.